Schulung für Medizinprodukteberater und Sicherheitsbeauftragte - §§ 30 und 31 MPG, Hintergründe, Verpflichtungen, Umsetzungshilfen und Neuerungen
Weiterbildung
Kurs-Nr.: 500019Verfügbarkeit: KURS AUSGEBUCHT
Die §§ 30 und 31 des Medizinproduktegesetzes (MPG) regeln die Aufgaben und Verantwortung der Medizinprodukteberater und Sicherheitbeauftragten.
Der Medizinprodukteberater hat auf Aufforderung der zuständigen Behörde seine Sachkenntnis nachzuweisen. Seine Aufgabe ist es Fachkreise zu informieren und einzuweisen.
Jeder Medizinprodukteberater sollte sich im Rahmen des Meldeweges mit Vorkommnissen auskennen. Es könne Schadensersatzansprüche an die Firma gestellt werden, wenn ein Geräte-Nutzer durch ein defektes oder zu altes, nicht gewartetes Gerät zu Schaden kommt oder hätte kommen können.
Am Ende der Veranstaltung findet eine schriftliche Wissensüberprüfung statt.
Details | |
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Dozent: | Gabriele Koch-Epping |
Ort: | segema Akademie, Julius-Doms-Str. 15, 51373 Leverkusen (auf Karte) |
Zielgruppe: | Medizinprodukteberater oder Sicherheitbeauftragter für Medizinprodukte |
Umfang: | 9:00 - 14:00 Uhr |
Prüfung: | schriftliche Wissensüberprüfung |
Kosten: | 120,00 € (Bei 2ter Person einer Institution, Sonderpreis von 100,00 €) |
Inhalte: | • Gesetzliche Grundlagen • Begriffsbestimmungen • die Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse der Anwender- und Betreiberpflichten, die jeder Mitarbeiter kennen muss • die Grundlage für die Erstellung einer für Ihre Einrichtung passenden Verfahrensanweisung / Standard zur Umsetzung der Vorgaben des MPG • Klassifizierung von Medizinprodukten • Meldesysteme |