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Schulung für Medizinprodukteberater und Sicherheitsbeauftragte - §§ 30 und 31 MPG, Hintergründe, Verpflichtungen, Umsetzungshilfen und Neuerungen

Weiterbildung

Kurs-Nr.: 500019
Verfügbarkeit: KURS AUSGEBUCHT
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Die §§ 30 und 31 des Medizinproduktegesetzes (MPG) regeln die Aufgaben und Verantwortung der Medizinprodukteberater und Sicherheitbeauftragten.
Der Medizinprodukteberater hat auf Aufforderung der zuständigen Behörde seine Sachkenntnis nachzuweisen. Seine Aufgabe ist es Fachkreise zu informieren und einzuweisen.
Jeder Medizinprodukteberater sollte sich im Rahmen des Meldeweges mit Vorkommnissen auskennen. Es könne Schadensersatzansprüche an die Firma gestellt werden, wenn ein Geräte-Nutzer durch ein defektes oder zu altes, nicht gewartetes Gerät zu Schaden kommt oder hätte kommen können.
Am Ende der Veranstaltung findet eine schriftliche Wissensüberprüfung statt.

Details
Dozent:Gabriele Koch-Epping
Ort:segema Akademie, Julius-Doms-Str. 15, 51373 Leverkusen (auf Karte)
Zielgruppe:Medizinprodukteberater oder Sicherheitbeauftragter für Medizinprodukte
Umfang:9:00 - 14:00 Uhr
Prüfung:schriftliche Wissensüberprüfung
Kosten:120,00 € (Bei 2ter Person einer Institution, Sonderpreis von 100,00 €)
Inhalte:• Gesetzliche Grundlagen
• Begriffsbestimmungen
• die Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse der Anwender- und Betreiberpflichten, die jeder Mitarbeiter kennen muss
• die Grundlage für die Erstellung einer für Ihre Einrichtung passenden Verfahrensanweisung / Standard zur Umsetzung der Vorgaben des MPG
• Klassifizierung von Medizinprodukten
• Meldesysteme